1980-1984

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Zur Vorgeschichte des Nachtschatten Verlages oder Rogers Werdegang vom Marktfahrer zum Verleger


Reaktion auf Repression

Der Nachtschatten Verlag entstand 1984 im Grunde genommen aufgrund des Verhaltens von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz gegenüber Roger Liggenstorfer in den Jahren 1980 bis 1984. Roger Liggenstorfer, Gründer und heutiger Geschäftsführer des Verlages, hatte eine kaufmännische Lehre absolviert. Doch diese Arbeit befriedigte ihn nicht, und so versuchte er sein Glück als Marktfahrer. Unter anderem verkaufte er an seinem Stand aufklärerische Werke über Betäubungsmittel, Drogen und bewusstseinsverändernde Pflanzen, Pilze und Chemikalien. In Solothurn wurde er dann in den frühen 80er Jahren wegen dieser Titel (hauptsächlich Bücher zum Hanfanbau) wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Ein Verfahren wurde gegen ihn eingeleitet und seine Bücher wurden beschlagnahmt. Die Anklage lautete: »Aufforderung zum Drogenkonsum«. Weil Roger Liggenstorfer nach seiner ersten Verurteilung in Revision ging, stand er später vor dem Obergericht des Kantons Solothurn. Das Obergericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz – drei Wochen Gefängnis – und ordnete die Verbrennung der Bücher an! Wäre Roger Liggenstorfer schon damals Verleger oder Buchhändler gewesen, wäre es wohl nicht zu einem derart peinlichen Zwischenfall seitens der Solothurner Behörden gekommen. Denn schon damals wurden dieselben Titel in Buchhandlungen verkauft, ohne dass diese mit einer Strafe zu rechnen hatten. Die Medien berichteten damals ausführlich über den Fall »Roger Liggenstorfer«. So schrieb beispielsweise Urs Karpf im »Team – Magazin der Jungen«, Ausgabe 3, März 1982, Zürich 1982, in der Rubrik »team vor Gericht«:

Warum bist Du nicht Buchhändler geworden, Roger?

Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig. So will es ein Sprichwort. Zuweilen stimmt's, zuweilen aber auch nicht. Es scheint immer auf die Umstände anzukommen. Wie etwa bei Roger Liggenstorfer, der mittlerweile vor den Schranken des Obergerichtes des hochwohllöblichen Standes Solothurn steht, weil er das Verfahren nach seiner ersten Verhandlung weitergezogen hat.

Vor drei strengblickenden, gesetzten Herren, von denen einer – oh Ironie des Schicksals – eine cannabisgrüne Krawatte trägt, wird der Fall nochmals aufgerollt. Mutwilligerweise hat Roger ein hübsches kleines Haschpflänzlein mitgebracht, das aber in der frostigen Atmosphäre beinahe die Blätter hängen lässt.

Eigentlich ist die Situation absurd: besagtes Pflänzlein hat Roger in Zürich während einer Aktion erstanden, an der Tausende davon feilgeboten wurden. Die dort anwesende Polizei hatte nichts daran auszusetzen gehabt, während die biederen Solothurner wohl der Meinung waren, einem nachtschwarzen Verführer das Handwerk gelegt zu haben, als sie Rogers zum Verkauf ausgelegten Lesestoff inquisitorisch einzogen ...

Nun, das ist zwar das Wesentliche nicht. Es steht auch nicht zur Diskussion, ob Hasch schädlich sei oder nicht. Es geht darum, zu zeigen, wie da mit zwei verschiedenen Ellen gemessen wird. Nicht nur zwischen den Kantonen – dort wäre es noch eher begreiflich –, sondern auch dort, wo die Bürger vor dem Gesetze gleich sind, wie es so schön heisst, eben vor Gericht!

Roger hat sich in ziemlich lockerer Kleidung eingefunden. Sein langes Haar ist hinten zu einem Schopf zusammengebunden. Es ist also nichts von aufwärtsstrebendem Jungmanager an ihm – der er zweifellos sein könnte! Denn Roger hat das KV [Diplom des kaufmännischen Vereins] absolviert. Das beinhaltet bereits den strittigen Punkt, der das Missfallen der braven Oberrichter findet. Denn ihrer Logik gemäß handelt es sich bei Roger um einen sozialen Absteiger! Wer wird denn mit einem KV-Diplom schon Marktfahrer? Oder wie sich einer der Oberrichter gegenüber Roger äußert: »Sind Sie wegen dem Haschisch Marktfahrer geworden, oder kamen Sie erst als Marktfahrer zum Hasch?«

Als ob da ein hoffnungsfroher junger Mann auf steilem Weg aufwärts jäh durch die Droge Haschisch gebremst worden wäre! Als ob ein Marktfahrer nichts Seriöses darstellte, als ob da unterschwellig das Vorurteil über Korber, Jenische und Marktfahrer in den Köpfen herumgeistere. Als ob da die Weigerung, im Leiterspiel der gesellschaftlichen Extremkletterei mitzumachen, bereits soviel begründete Verdachtsmomente auszulösen imstande sei, die das gerichtliche Vorgehen gegen Roger rechtfertigen. Punktum! Daran hat er sich zu halten. Was spielt es schon für eine Rolle, dass renommierte Verlage und Buchhandlungen dieselben Bücher wie Roger verkaufen? Das sind schliesslich hochanständige Leute, nicht wahr? Was spielt es schon für eine Rolle, dass jeder im Handelsregister eingetragene Buchhändler zu seiner von ihm vertriebenen Literatur das Attribut »wissenschaftlich« gebraucht, während Roger seine Bücher als informativ bezeichnete?

Nicht wahr, auf die subtilen Unterschiede kommt es doch an? Sagen wir einmal auf das steuerbare Einkommen. Oder auf das Äussere. Oder eben auf das »Wissenschaftliche«. Wobei sich da gewisse Zweifel regen, ob die Herren des Obergerichtes überhaupt wissen, was THC ist. Und ob THC die wirksame Substanz des Haschisch ist. So genau weiß das heute noch niemand. Und da ist vielleicht auch der Schwachpunkt in Rogers Informationskampagne. Immerhin, er bemüht sich, auf jeden Fall sichtbar zu machen, dass der durchschnittliche »Hascher« keineswegs ein hohlwangiges, triefäugiges und verkommenes Subjekt ist, das sich nur noch apathisch auf den Beinen hält. Und er ruft auch keineswegs zum Konsum von Hasch auf.

Aber wie bringt er das den Herren Richtern bei? Sie, die ihn, den Marktfahrer, mit beinahe angewiderten Blicken betrachten, als ob sie einen wurmstichigen Apfel vor sich hätten. Besonders einer der Oberrichter fällt durch seine Aggressivität auf. Bisweilen verzieht er den Mund zu einer ärgerlichen Grimasse oder starrt Roger dermaßen wild an, als befinde er sich auf dem Kasernenhof und habe in Roger einen widerborstigen Rekruten vor sich. »Sie kannten doch den Inhalt der Bücher, Sie wussten doch, um was es sich handelt?« bohrt er unermüdlich an Roger herum und fixiert ihn starr. Irgendwie beginnt die ganze Verhandlung ins Komödienhafte abzugleiten oder gar ins Filmische. Roger ist als Verurteilter vor Gericht erschienen, und als solcher wird er auch behandelt.

Und nun können wir wieder zum einleitenden Sprichwort zurückkommen. Wenn nun, so darf man wenigstens scheu fragen, der Besitzer eines grossen Warenhauses vor Gericht stünde, weil er Kleber mit der Aufschrift »I like coke« verkauft hat, was absolut den Tatsachen entspricht, würden ihn die Herren Oberrichter ebenso behandeln wie den Marktfahrer Roger Liggenstorfer? Wenn nun ein bekannter Solothurner Buchhändler vor Gericht stünde, weil er Bücher ähnlichen Inhalts an seine Kundschaft bringt wie Roger, wäre seine Karriere ebenfalls Gegenstand des richterlichen Interesses? Man darf getrost so fragen, denn es handelt sich um eine höchst theoretische Fragestellung. Besagte Herren werden sicher nie vor Gericht erscheinen müssen. Es wäre absurd. Sonst müsste man bei sämtlichen Buchhandlungen und Warenhäusern des Kantons Solothurn Razzien veranstalten ...

Ist jetzt bei allen der Zwanziger heruntergefallen? Gut, sehr gut sogar. Das erleichtert das Verständnis dafür, dass das Obergericht das Urteil der ersten Instanz bestätigt! So war's wohl am bequemsten. Warum bist Du nicht Buchhändler geworden, Roger? Das hätte Dir alles erspart ...

... und Roger wurde Buchhändler und Verleger!

Dieser Bericht vermittelt in sehr anschaulicher Weise, welche Einstellung die kleinbürgerlich geprägte Gesellschaft in Solothurn damals zu Drogen respektive zu Drogenkonsumenten hatte. Vorherrschend war eine fundamentalistisch prohibitiv geprägte Grundeinstellung. Roger Liggenstorfer ließ sich jedoch durch das Urteil und die gesellschaftliche Meinung in seinem Umfeld nicht entmutigen – er blieb sich treu. Er schritt zur Tat und gründete den Nachtschatten Verlag und gab 1984 das Buch »Hanf in der Schweiz« heraus. Später erschienen erweiterte Neuauflagen unter den Titeln »Cannabis Helvetica« und »Neue Wege in der Drogenpolitik«. Ziel dieser Publikationen war es, offen und ehrlich über die Wirkungen von Drogen im allgemeinen, von Halluzinogenen und von ähnlichen Substanzen zu informieren. Ein Jahr nach der Publikation des ersten Buches im Nachtschatten Verlag erfolgte die Gründung der Buchhandlung Dogon in Solothurn.

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